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FÜR LAND- & FORSTWIRTE, VEREINE & STIFTUNGEN

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Selbständige Land- und Forstwirte sowie Stiftungen, Vereine und Genossenschaften profitieren ebenfalls von den Großkunden-Konditionen – markenübergreifend, live beim Händler aktiviert.

WER IST BERECHTIGT?

Mit aussagekräftigem Nachweis.

Selbständige Land- und Forstwirte mit Vollerwerbs-Selbstständigkeit sowie Stiftungen, Vereine und Genossenschaften: Bitte senden Sie bei Auftragserteilung einen aussagekräftigen Nachweis mit.

Bitte beachten Sie die Mindesthaltedauer von 6–12 Monaten bei den Herstellern.

Berechtigt sind u. a.
Land- & Forstwirte (Vollerwerbs-Selbstständigkeit)
Stiftungen, Vereine & Genossenschaften
Aussagekräftiger Nachweis bei Auftragserteilung
Mindesthaltedauer 6–12 Monate (herstellerabhängig)

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